Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Rückgabe von alten Elektrogeräten und E-Zigaretten vereinfacht. Händler sind nun dazu verpflichtet, Rückgabestellen einheitlich zu kennzeichnen und Kunden über die richtige Entsorgung zu informieren. Dieser Schritt soll nicht nur die Sammlung wertvoller Rohstoffe verbessern, sondern auch das Brandrisiko durch falsch entsorgte Lithium-Batterien reduzieren.
Im Zuge des Gesetzes erhalten kommunale Wertstoffhöfe präzisere Vorgaben zur Einsortierung von Altgeräten. Geschultes Personal wird künftig alte Elektrogeräte am Wertstoffhof in spezielle Sammelcontainer einsortieren, um das Risiko von Bränden zu verringern.
Hervorzuheben ist zudem, dass E-Zigaretten nun uneingeschränkt und kostenfrei an Verkaufsstellen zurückgegeben werden können, auch ohne den Kauf eines neuen Produkts. Die Diskussion über ein mögliches Verbot von Einweg-E-Zigaretten ist im Gange.
Diese Gesetzesnovelle hat das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Sammelquoten zu verbessern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Verbrauchern soll die Rückgabe und Entsorgung von Elektrogeräten und E-Zigaretten erleichtert werden, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um das Brandrisiko und Umweltschäden einzudämmen.
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