Dienstag, 30.12.2025

Rheingau-Taunus-Kreis: Ein Jahr nach dem ersten ASP-Fund keine neuen Nachweise

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Vor einem Jahr wurde im Rheingau-Taunus-Kreis erstmals ein Wildschwein mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest entdeckt. Nach insgesamt 42 bestätigten positiven Funden bis Ende Februar 2025 sind seitdem keine neuen Nachweise mehr aufgetreten. Kreis und Land sehen die Seuchenlage inzwischen als eingedämmt an, verfolgen aber weiter präventive Maßnahmen.

Verlauf und Koordination der Maßnahmen

Der erste bestätigte Fall datiert auf den 9. Dezember 2024. Bis zum 28. Februar 2025 wurden entlang des Rheins und auf der Mariannenaue weitere 41 positiv getestete Wildschweinkadaver geborgen. Seit diesem Stichtag meldet der Rheingau-Taunus-Kreis keine weiteren positiven Funde. Damit sind rund zehn Monate ohne neue Nachweise vergangen.

Der Kreis setzte unmittelbar einen interdisziplinären Krisenstab ein. In mehr als 130 Sitzungen planten und koordinierten Vertreter aus Jagd, Landwirtschaft, Forst, Veterinäramt, Katastrophenschutz und Kommunen die Reaktion auf den Ausbruch. Die Leitung des Krisenstabs hob hervor, dass das vergangene Jahr als Erfolgsgeschichte gewertet werden könne. Insbesondere die Koordination durch das Veterinäramt habe die zahlreichen Aufgaben und Partner zusammengeführt.

Zu den frühen Eingriffen gehörten die Einrichtung von Sperrzonen, besondere Auflagen für Landwirte und Schweinehalter, Jagdverbote im Kerngebiet sowie zusätzliche Meldepflichten. Für Jagdliche Aktivitäten wurden Sammelstellen mit Dekontaminationsanlagen geschaffen. Ziel dieser Maßnahmen war es, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen.

Veterinäramt und Beteiligte

Das Veterinäramt gilt als fachliches Rückgrat der lokalen Reaktion. Neben Probenentnahme und Risikobewertung koordinierte das Amt die Umsetzung der Schutzmaßnahmen und bewältigte damit zusätzliche Aufgaben neben den regulären Kontrollen. Im vergangenen Jahr mussten die Veterinäre zudem andere Tierseuchensituationen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit betreuen.

Der Landrat betonte, dass das Ergebnis auch auf das Verhalten der Bevölkerung zurückzuführen sei. Maßnahmen wie das Einhalten von Wegeregeln, das Schließen von Zauntoren und das Beachten einer Leinenpflicht hätten zur Eindämmung beigetragen. Ebenso genannt werden die Leistungen der Berufsjäger, der Landwirtschaft, des Forstes und weiterer Fachbereiche.

Technische Unterstützung und die Weiße Zone

Für die Prävention wird seit Mitte 2025 verstärkt auf Drohnen und Wärmebildkameras gesetzt. Mobile Entnahmeteams im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützen diese Einsätze. Mit Drohnen können Wildschweine in den sogenannten Weißen Zonen gezielt lokalisiert und reduziert werden. Weiße Zonen sind Puffergebiete, die wildschweinfrei gehalten werden sollen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Im Zuge der Maßnahmen wurden Jagdverbote in Teilen wieder in verbindliche Gebote umgewandelt, die eine Reduzierung der Bestände in infizierten Bereichen vorsehen. Die Kombination aus Überwachungstechnik und gezielten Entnahmen dient dazu, mögliche Infektionsherde systematisch zu beseitigen.

Ausblick und Rückzonierung

Der Kreis plant in enger Abstimmung mit dem Land Hessen, im Frühjahr 2026 einen Antrag auf Rückzonierung der Restriktionsgebiete bei der Europäischen Union zu stellen. Voraussetzung dafür sind aus Sicht der Behörden keine neuen Funde bis dahin, ein wildschweinfreier Zustand der Weißen Zone und nachweisbar negative Ergebnisse aus weiter geführten Suchaktionen. Sollten diese Kriterien erfüllt sein, könnten schrittweise Einschränkungen aufgehoben werden.

Bis zur Entscheidung bleibt die Überwachung intensiv. Behörden und beteiligte Akteure betonen, dass das weitere Fehlen von Nachweisen Voraussetzung für die Rücknahme von Maßnahmen ist und dass Prävention und Kontrollen fortgesetzt werden.

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