Dienstag, 21.07.2026

Jeder dritte bezahlte Parkvorgang in Wiesbaden wird per App abgewickelt

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In Wiesbaden wird rund ein Drittel aller bezahlten Parkvorgänge inzwischen über Smartphone-Apps abgewickelt. Die Stadt nennt die digitale Bezahlung eine etablierte Alternative zu Münzgeld und Parkscheinautomaten und betont die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten, etwa die Verlängerung der Parkzeit von unterwegs.

Verbreitung und Nutzerkomfort

Nach Angaben der Stadt nutzen immer mehr Fahrerinnen und Fahrer Handyparken als praktische Lösung. In allen öffentlichen, kostenpflichtigen Straßenparkzonen der Landeshauptstadt ist das Verfahren verfügbar. Aktuell stehen fünf Anbieter zur Auswahl: EasyPark, moBiLET, PARCO, Parkster und PayByPhone. Seit April dieses Jahres bietet Parkster registrierten Nutzern das Handyparken ohne zusätzliche Servicegebühr an.

Als Vorteil wird vor allem die Zeitersparnis genannt: Das Suchen nach Kleingeld und der Gang zum Automaten entfallen. Läuft ein Termin länger als geplant, lässt sich die Parkzeit mobil anpassen. Verkehrsdezernent Andreas Kowol sieht in der digitalen Bezahlmöglichkeit eine Erleichterung für den Alltag und einen Beitrag zur Modernisierung des Parksystems.

Technik und Datenschutz

Die digitale Zahlung arbeitet kennzeichenbasiert. Nach Angaben der Stadt ist dafür keine zusätzliche technische Infrastruktur durch die Verwaltung erforderlich. Damit sinkt der organisatorische Aufwand, und die Grundlage für weitere digitale Lösungen im Parkraummanagement wird geschaffen.

Zur Sicherheit und zum Datenschutz heißt es, die Bezahlung laufe über etablierte Anbieter. Verarbeitet würden nur jene Daten, die für den jeweiligen Parkvorgang erforderlich seien. Konkrete technische Details oder Audits werden in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

Gebühren und Verhältnis zu Parkscheinautomaten

Die Gebühren richten sich nach der geltenden Gebührenordnung und werden minutengenau berechnet. In der Innenstadt gilt ein Tarif von 50 Cent je angefangenen zehn Minuten. Im übrigen Stadtgebiet erfolgt die Abrechnung je angefangenen zwölf Minuten. Nach dieser Regel zahlen Autofahrerinnen und Autofahrer nur für die tatsächlich genutzte Zeit und nicht für aufgerundete Zeitfenster.

Die klassischen Parkscheinautomaten bleiben weiterhin in Betrieb. Das Handyparken wird von der Stadt als ergänzendes Angebot verstanden, das sich zunehmend durchsetzt und als zusätzliches Serviceangebot neben den Automaten bestehen bleibt.

Die Entwicklung spiegelt einen allgemeinen Trend zur Digitalisierung kommunaler Dienstleistungen und zeigt, wie sich alltägliche Abläufe wie Parken durch technische Angebote verändern.

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