Dienstag, 10.02.2026

Tempo 30 in Susannastraße umgesetzt nach Wunsch des Ortsbeirats

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Seit Donnerstag, 6. Februar, gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Das Verkehrsdezernat hat damit einem Beschluss des Ortsbeirats entsprochen. Grundlage für die Maßnahme sind Lärmberechnungen des Umweltamts, die eine Geschwindigkeitsreduzierung als erforderlich bewertet haben.

Entscheidung und Begründung

Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, Igstadt sei stark vom Durchgangsverkehr betroffen. Nach rechtlicher Prüfung sei die Regelung nun umgesetzt worden, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Kowol betonte, dort wo Menschen wohnen und schlafen und wo sich Kinder aufhalten, bestehe ein Anspruch auf ein sicheres und gesundes Lebensumfeld. Die Maßnahme solle helfen, Lärmbelastungen tags und nachts zu reduzieren, insbesondere wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden.

Weitere geplante Tempo 30 Regelungen in Wiesbaden

Das Verkehrsdezernat kündigt an, weitere Wünsche aus Ortsbeiräten und der Bevölkerung schrittweise umzusetzen. Betroffen sind unter anderem die Nauroder Straße in Bierstadt auf der B455 zwischen den Hausnummern 59 bis 132, in Erbenheim die Barbarossastraße und die Wandersmannstraße zwischen den Hausnummern 38 bis 54, in Biebrich die Straße der Republik, die Rathausstraße und die Stettiner Straße, in Kastel die Wiesbadener Straße, im Westend die Bleichstraße und der Zietenring, im Südostbereich die Frankfurter Straße in den Abschnitten 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40 sowie die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.

Prüfungen und rechtliche Voraussetzungen

Die Entscheidung für die Susannastraße folgte den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmberechnungen des Umweltamts. Unabhängig davon werden Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kitas weiter geprüft und umgesetzt, sofern Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Stadtverwaltung betont, dass Maßnahmen dort erfolgen, wo die Prüfungen eine Belastungsreduktion als notwendig ausweisen.

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