Seit Samstag, 7. Februar, müssen Antragstellende für Personalausweise höhere Gebühren zahlen. Wer das 24. Lebensjahr vollendet hat, entrichtet künftig 46 Euro statt 37 Euro. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Änderungen im Überblick
Die neuen Sätze gelten bei der Beantragung von Personalausweisen. Die Erhöhung betrifft die beiden üblichen Altersstufen, auf die die bisherigen Gebührenstaffelungen abzielten. Die Angaben gelten unabhängig davon, ob es sich um Neuausstellungen oder um den regulären Antrag handelt.
Rechtsgrundlage und Begründung
Die Gebührenerhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt und vom Bundesrat gebilligt. Als Gründe nennt das Ministerium gestiegene Herstellungskosten sowie erhöhten Verwaltungsaufwand. Zusätzlich wurden neue Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse als Begründung für die Anpassung angeführt.
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