Sonntag, 07.12.2025

Familie von Hanau-Opfer Hamza Kurtović legt Verfassungsbeschwerde ein wegen ausstehender Prozesse

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Am 19. Februar 2020 ereignete sich in Hanau ein folgenschwerer Terroranschlag, bei dem neun Menschen mit Migrationsgeschichte durch die Hand eines rechtsextremistischen Täters ihr Leben verloren. Die traurigen Parallelen zu den NSU-Morden sind unverkennbar, da auch diese Morde innerhalb einer Nacht verübt wurden.

Seit diesem schicksalhaften Tag kämpft die Familie von Hamza Kurtović unbeirrt um Aufklärung und Gerechtigkeit. In dem Streben nach Wahrheit und Verantwortung legten sie nun eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Vorwurf lautet auf Behördenversagen, das zur Untätigkeit in Bezug auf den Prozess rund um den Hanauer Anschlag geführt hat.

Besonders brisant ist die Enthüllung, dass der Notausgang der Arena Bar, in der sich die grauenhafte Tat ereignete, verschlossen war und so eine Fluchtmöglichkeit verhinderte. Trotz Expertengutachten, die auf die Bedeutung eines offenen Notausgangs hinweisen, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen dazu ein.

Die Familie von Hamza Kurtović sieht in dieser Vorgehensweise einen klaren Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Strafverfolgung. Unter Berufung auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts reichten sie die Beschwerde ein, um weitere Untersuchungen und ein rechtskräftiges Strafverfahren zu fordern.

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