Donnerstag, 06.08.2026

Höchste Waldbrandwarnstufe: Taunusstein hält Grillverbot auf städtischen Anlagen aufrecht

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Die Waldbrandgefahr in der Region bleibt hoch. Die Stadt Wiesbaden hat die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 erhöht, die damit höchste Gefahrenstufe. Die Stadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung und lässt das Verbot zum Entzünden offener Feuer auf ihren städtischen Grillplätzen bestehen.

Akuter Brandfall macht Lage deutlich

Ein Waldbrand am Mittwoch, dem 5. August, zwischen Bad Schwalbach-Hettenhain und Taunusstein-Seitzenhahn zeigte, wie schnell aus Trockenheit und Hitze eine konkrete Gefahr werden kann. Die Warn- und Alarmstufen waren allerdings bereits zuvor aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Wetterlage angepasst worden.

Lokale Beschränkungen und Kontrollen

Auf allen drei städtischen Grillplätzen in Taunusstein gilt weiterhin ein Verbot, Feuer zu entfachen oder zu grillen. Betroffen sind der Grillplatz Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, der Grillplatz Hambach und der Grillplatz Im Maisel in Neuhof. Die Anlagen können nach vorheriger Reservierung für Picknicks und Aufenthalte ohne offenes Feuer genutzt werden. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.

Für Gaststätten und Kleingärten, die bis zu 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, gelten zusätzliche Einschränkungen: Dort dürfen weder Feuer noch Pyrotechnik entzündet werden und auch das Abbrennen von Schnittgut ist untersagt.

Landesweite Maßnahmen und Vorsichtsregeln

Das Hessische Forstministerium hatte bereits am 3. August die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Nach Angaben des Ministeriums haben örtliche Niederschläge nicht für eine nachhaltige Entspannung gesorgt. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände registriert, die eine Fläche von insgesamt etwa 165 000 Quadratmetern betrafen. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht. Die Forstverwaltung sichert ihre technische Einsatzbereitschaft und intensiviert die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Zum Schutz der Wälder ist das Rauchen in diesen ganzjährig verboten. Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte frei bleiben, und Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Wer Rauch oder Feuer entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf informieren.

Beobachtung und Information

Die zuständigen Stellen beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr kontinuierlich und passen Maßnahmen bei Bedarf an. Die bestehenden Einschränkungen insbesondere in waldnahen Bereichen bleiben solange in Kraft, wie die Gefahrenlage dies erfordert.

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