Der Bundestag startet einen neuen Versuch, drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht zu besetzen. In diesem Prozess werden das Wahlverfahren, die Voraussetzungen für Bundesverfassungsrichter und die Bedeutung der demokratischen Legitimation des Gerichts eingehend thematisiert. Die Richterwahl am Bundesverfassungsgericht ist ein gemeinsamer Akt von Bundestag und Bundesrat. Das Gericht setzt sich aus 16 Richtern in zwei Senaten zusammen. Um Bundesverfassungsrichter zu werden, müssen die Kandidaten mindestens 40 Jahre alt sein und beide Juristische Staatsexamina erfolgreich abgelegt haben. Zudem ist es erforderlich, dass pro Senat drei Richter vorher Erfahrung an einem der fünf obersten Bundesgerichte gesammelt haben. Die gewählten Richter dienen für eine Amtszeit von zwölf Jahren ohne Möglichkeit einer zweiten Amtszeit. Die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl zielt darauf ab, einen breiten Konsens sicherzustellen und extreme Positionen zu verhindern.
Die demokratische Legitimation des Bundesverfassungsgerichts wird durch die Wahl der Richter durch die Politik gewährleistet, wobei gleichzeitig die Unabhängigkeit des Gerichts eine zentrale Rolle spielt. Aktuelle Diskussionen drehen sich um mögliche Reformen des Wahlverfahrens und die mögliche Einführung eines Ersatzwahlmechanismus, die die laufende Entwicklung im Zusammenhang mit der Richterwahl reflektieren.

