Seit dem 14. Dezember dürfen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere in Beständen bis zu 50 Tieren wieder ins Freie lassen. Für größere Bestände gilt weiterhin die verpflichtende Aufstallung, um das Risiko einer Einschleppung des Vogelgrippevirus in größere Geflügelhaltungen zu minimieren.
Hintergrund der Entscheidung
Die zuständigen Behörden begründen die Lockerung damit, dass der Zug vieler Wildvögel weitestgehend pausiert. Gleichzeitig warnen sie, dass das Infektionsrisiko nicht aufgehoben ist. Inzwischen seien auch heimische Vogelbestände von Infektionen betroffen und Tiere tot aufgefunden worden, heißt es aus der Veterinärverwaltung.
Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiter
Unabhängig von der Betriebsgröße bleiben erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend. Das betrifft alle Halterinnen und Halter gleichermaßen, von Kleinhaltungen bis zu großen Betrieben. Ziel sei es, Eintragswege für den Erreger zu schließen und Übertragungen auf Nutzgeflügel zu verhindern.
Veranstaltungen, Handel und Meldepflichten
Veranstaltungen mit Geflügel sowie das Verbringen von Tieren und die Abgabe im Reisegewerbe bleiben untersagt. Verstöße können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Tote Wildvögel und tot aufgefundene Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten wird auf die Leitstelle der Feuerwehr als Ansprechpartner verwiesen.
Regionale Einschränkungen und Hinweise für Hundehalter
Einige lokale Regelungen bleiben bestehen. So gilt an bestimmten Flächen weiterhin eine Leinenpflicht, etwa auf der Schiersteiner Aue. An anderen Abschnitten des Rheinuferufers ist das Freilaufen von Hunden wieder möglich, sofern keine anderen lokalen Bestimmungen entgegenstehen. Die Behörden weisen darauf hin, dass örtliche Schutzmaßnahmen und zusätzliche Auflagen weiterhin beachtet werden müssen.
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