Freitag, 31.10.2025

Kabinettsbeschluss verlängert Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen auf zehn Jahre

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In einem wichtigen Kabinettsbeschluss wurde entschieden, dass Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen zukünftig Buchungsbelege für ganze zehn Jahre archivieren müssen. Diese Maßnahme soll vor allem dazu dienen, illegale Cum-Cum-Geschäfte zu bekämpfen und Steuerhinterziehung wirksamer zu unterbinden. Die zuvor diskutierte Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre wurde umgestoßen, um eine konsequentere Verfolgung von Steuerdelikten zu gewährleisten.

Es ist bekannt, dass der Staatshaushalt durch die skandalösen Cum-Cum-Deals einen Schaden in Höhe von circa 28,5 Milliarden Euro erlitten hat. Diese Entscheidung findet klare Unterstützung von Finanzminister Lars Klingbeil. Im Fokus stehen aktuell 253 Verdachtsfälle mit einem beträchtlichen Volumen von 7,3 Milliarden Euro.

Des Weiteren plant das Bundesfinanzministerium für das Jahr 2026 neue Schulden in einem beachtlichen Umfang von 174,3 Milliarden Euro. Es wird betont, dass die verlängerte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege allein nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden automatisch rückgängig zu machen; es bedarf weiterer maßgeblicher Schritte und Maßnahmen.

Diese wegweisende Entscheidung zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wird als essenzieller Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und zur Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften angesehen. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass nur durch konsequentes Handeln und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern der Steuerbetrug effektiv bekämpft und der angerichtete Schaden zurückgeführt werden kann.

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