Donnerstag, 22.01.2026

Walluf weist auf Räumpflicht und Streuen bei Schnee und Glätte hin

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Die Gemeindeverwaltung von Walluf hat Anwohnerinnen und Anwohner dazu aufgerufen, Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern und Wohnungen bei winterlichen Bedingungen regelmäßig vom Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Ziel der Aufforderung ist es, Unfälle zu verhindern und die sichere Nutzung von Fußwegen, Kinderwagen und Rollatoren zu gewährleisten.

Pflichten der Anwohner

Nach Angaben der Gemeinde sind private Grundstücksbesitzer verantwortlich für das Räumen der Verkehrsflächen unmittelbar vor ihren Grundstücken. Die Verwaltung verweist dabei auf die örtliche Straßenreinigungssatzung als rechtliche Grundlage. Dort sind Umfang und Pflichten geregelt, weitere Details sind auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar.

Praktische Hinweise zur Durchführung

Die Gemeinde empfiehlt, Zugänge und Gehwege regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu schaufeln sowie bei Glätte zu streuen. Schon wenige Minuten Einsatz können laut Mitteilung dazu beitragen, Stürze und Verletzungen zu vermeiden. Die Maßnahme gilt gleichermaßen für Wege, die von Fußgängern, Personen mit Kinderwagen oder mit Mobilitätshilfen genutzt werden.

Informationen und Kontakt

Weiterführende Informationen zur Straßenreinigungssatzung stellt die Gemeinde online zur Verfügung: https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/. Bewohnerinnen und Bewohner werden gebeten, sich dort über konkrete Pflichten und mögliche zeitliche Regelungen zu informieren.

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