Sonntag, 07.12.2025

Blauzungenvirus BTV‑8: Sperrzone erweitert – Rheingau‑Taunus-Kreis gehört nun dazu, Nachweis dort fehlt

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Das Serotyp 8 des Blauzungenvirus (BTV‑8) ist nachweislich in einem Betrieb im Saarpfalz‑Kreis aufgetreten. Als Reaktion darauf hat die zuständige Behörde die bestehende Sperrzone ausgeweitet; der Rheingau‑Taunus‑Kreis (RTK) liegt inzwischen innerhalb dieses Bereichs, obwohl dort bislang kein Fall bestätigt wurde.

Sperrzone, Umfang und Folgen für Tiertransporte

Nach Angaben der Europäischen Union ist um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern einzurichten. Innerhalb dieser Zone gelten Beschränkungen für den Transport und den Handel mit empfänglichen Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen. Konkret werden Bewegungen aus der Sperrzone heraus reglementiert; innerhalb der Zone seien derzeit keine zusätzlichen Auflagen verhängt worden, heißt es vonseiten der Behörden.

Tierhalter im Rheingau‑Taunus‑Kreis finden weiterführende Informationen zu den geltenden Verbringungsregeln auf der Webseite des Landkreises: https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/umwelt-tiere-verbraucherschutz/tierschutz-tiergesundheit/

Erreger, Übertragung und Gesundheitsrisiken

Die Blauzungenkrankheit wird durch blutsaugende Gnitzen übertragen. Betroffen sind Wiederkäuer sowie Kameliden wie Lamas und Alpakas. Für Menschen gilt die Infektion als ungefährlich; Fleisch und Milchprodukte können nach aktuellem Wissensstand bedenkenlos verzehrt werden.

Erkrankte Tiere zeigen häufig hohes Fieber, Schwäche sowie Entzündungen an Haut und Schleimhäuten, vor allem im Kopfbereich, an Geschlechtsorganen, Zitzen und Klauenrändern. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt nur gelegentlich bei Schafen auf. In schweren Fällen kann die Erkrankung zum Tod führen.

Impfempfehlungen und Erfahrungen aus früheren Ausbrüchen

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) spricht eine Empfehlung zur Impfung empfänglicher Tierarten gegen die Serotypen 3, 4 und 8 aus. Ziel der Impfungen ist es, ein erneutes großflächiges Ausbruchsgeschehen zu verhindern oder einzudämmen.

Im Vorjahr hatte der Serotyp BTV‑3 in Hessen zu erheblichen Verlusten in der Tierhaltung geführt. Eine umfassende Impfkampagne mit rund 170.000 geimpften Rindern, 80.000 Schafen und 4.000 Ziegen trug laut Ministerium dazu bei, das Infektionsgeschehen im Jahr 2025 deutlich einzudämmen.

Was Tierhalter jetzt tun sollten

Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgefordert, bei Krankheitsanzeichen unverzüglich den Hoftierarzt zu informieren. Für die Verbringung von empfänglichen Tieren aus der BTV‑8‑Sperrzone heraus gelten Beschränkungen; detaillierte Regelungen und Hinweise stellen die Behörden auf ihren Internetseiten bereit: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Die Ausweitung der Sperrzone soll die weitere Verbreitung des Virus eindämmen; die Behörden betonen zugleich die Bedeutung von Beobachtung, Meldung und möglichst breit angelegter Immunisierung, um weitere Folgen für die Tierhaltung zu minimieren.

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