Das Urteil gegen eine IS-Rückkehrerin, die eine Jesidin als Sklavin misshandelte, wird neu verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof entschied, die Länge der Strafe zu überprüfen. Nadine K. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, darunter Versklavung und Beihilfe zum Völkermord. Ihre Teilnahme am Völkermord wurde jedoch vom Gericht überdacht, was zu einer Anpassung des Schuldspruchs führte.
Die IS-Rückkehrerin begab sich 2014 nach Syrien und in den Irak, wo sie sich dem IS anschloss und eine jesidische Frau als Sklavin hielt. Gemeinsam mit ihrem Mann hielt sie die Jesidin fast drei Jahre lang gefangen, zwang sie zur Hausarbeit und missbrauchte sie. Das Oberlandesgericht Koblenz ist nun damit beauftragt, das Strafmaß erneut festzulegen, um die Komplexität der Strafverfolgung von IS-Rückkehrern zu verdeutlichen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs lenkt den Fokus auf die Frage der Beteiligung an Völkermord und unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Überprüfung bei der Verurteilung von IS-Rückkehrern.
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